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Die kollektivrechtliche Seite der Beratung betrifft die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat oder Gewerkschaften. Sie beinhaltet beispielsweise die Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeit, variable Vergütung, Zielvereinbarungssysteme, Prämien- und Akkordlohn, betriebliche Altersversorgung, Gesundheitsschutz, Code of Ethics usw. Fehlerhafte oder ungenaue Vertragswerke wirken sich hier fatal aus, da sie nicht nur einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen, sondern die gesamte Belegschaft in corpore umfassen. Die ganze Tragweite des Kollektivarbeitsrechts zeigt sich im Fall von betrieblichen Reorganisationen, die mit Massenentlassungen, Sozialplänen und Interessenausgleichen verbunden sind. Hier trennt sich der Spreu vom Weizen, denn nur ein wirklich erfahrener Anwalt mit einem ausgewiesenen Fach-, Erfahrungs- und Branchenwissen erarbeitet nachhaltige und tragfähige Lösungen. |
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